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   BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86   

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https://dejure.org/1987,5270
BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86 (https://dejure.org/1987,5270)
BSG, Entscheidung vom 10.04.1987 - 6 RKa 51/86 (https://dejure.org/1987,5270)
BSG, Entscheidung vom 10. April 1987 - 6 RKa 51/86 (https://dejure.org/1987,5270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütungsbegrenzung - Honorarverteilungsmaßstab - Verhütung übermäßiger Ausdehnung - Tätigkeit des Kassenarztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2324
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen gegen % 368f Abs. 1 Satz 5 BVD keine Bedenken (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; Beschluß des BVerfG vom 27. August 1981 1 BvR 638/81.

    Sie muß ferner, um Art. 3 Abs. 1 GG gerecht zu werden, die Unterschiede berücksichtigen, die typischerweise innerhalb einer Berufsgruppe bestehen (BVerfGE 33, 171, 183).

    Zunächst gilt auch im vorliegenden Fall, was der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1981 (SozR 2200 S 368f EVO Nr. 8) zu einer entsprechenden Regelung des HMV der KÄV Nordrhein im Anschluß an BVerfGE 33, 171 gesagt hat.

  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    wie 5 11 HVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 16"; SozR 2200 S 368f RVG Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985 - 6 RKa 39/83 -).

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen gegen % 368f Abs. 1 Satz 5 BVD keine Bedenken (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; Beschluß des BVerfG vom 27. August 1981 1 BvR 638/81.

  • BVerfG, 27.08.1981 - 1 BvR 638/81
    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen gegen % 368f Abs. 1 Satz 5 BVD keine Bedenken (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; Beschluß des BVerfG vom 27. August 1981 1 BvR 638/81.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    Das BVerfG sieht den Sinn in der Verleihung der Satzungsautonomie darin, den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen die Regelung solcher Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu überlassen (BVerfGE 33, 125, 156).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    Eine Berufsausübungsregelung, um die es sich hier handelt, kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch andere Rechtsverschriften, insbesondere durch satzungsrechtliche Vorschriften getroffen werden (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 71, 162, 172 mwN).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    Sie ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie rechtfertigen, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 70, 1, 28 mwN).
  • BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 7/63
    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    wie 5 11 HVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 16"; SozR 2200 S 368f RVG Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985 - 6 RKa 39/83 -).
  • BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 39/83
    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    wie 5 11 HVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 16"; SozR 2200 S 368f RVG Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985 - 6 RKa 39/83 -).
  • BSG, 07.12.1966 - 6 RKa 6/64

    "Anonyme und unkontrollierte" Verordnung von Irgapyrin als Sprechstundenbedarf -

    Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86
    wie 5 11 HVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 16"; SozR 2200 S 368f RVG Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985 - 6 RKa 39/83 -).
  • BSG, 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R

    Keine Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten um Vergütung von

    Mit dem vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrag ist den KÄVen die Aufgabe zugewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Versicherten der GKV - und in das System der GKV einbezogene Personen - eine ausreichende ambulante medizinische Versorgung erhalten (BSG Urteil vom 10.4.1987 - 6 RKa 51/86 - SozR 2200 § 368f Nr. 14) .
  • BSG, 28.10.1987 - 6 RKa 66/86
    Urteil vom 9. April 1987 6 RKa 51/86 zum Ausdruck gebracht, - -.

    Satz 5 BVD schließt ein, daß besondere Verhältnisse des Einzela falles keine Berücksichtigung finden müssen (Urteil des Senats vom 9. April 1987 6 RKa 51/86 -).

    Es handelt sich insoweit um eine Regelung im Anfangsstadium, bei der sich der Normgeber mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf (Urteil des Senats vom 9. April 1987 6 RKa 51/86 -).

  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 80/17 B

    Kassenarztvergütung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass Honorarbegrenzungsregelungen im Grundsatz an die Fachgebietseinteilung nach der Weiterbildungsordnung anknüpfen dürfen (vgl zB BSG Urteil vom 10.4.1987 - 6 RKa 51/86 - SozR 2200 § 368f Nr. 14 S 45, 56).

    Im Übrigen hat der Senat in zahlreichen Entscheidungen (vgl zB BSG Urteil vom 10.4.1987 - 6 RKa 51/86 - SozR 2200 § 368f Nr. 14 mwN) Honorarbegrenzungen gebilligt, die eine übermäßige Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit verhindern sollen, ohne darin einen Widerspruch zum Grundsatz der freien Arztwahl auch nur in Erwägung zu ziehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - L 11 Ka 171/96

    Befugnis, Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ambulant zu behandeln;

    Das hauptberufliche Tätigkeitsfeld eines Krankenhausarztes liegt im Krankenhausbereich; demgegenüber stellt die ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Ermächtigung eine Nebentätigkeit dar (BSG vom 10.04.1987 - 6 RKa 51/86 - SozR 2200 § 368f RVO Nr. 14; BSG vom 15.05.1991 - 6 RKa 25/90 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 171/96

    Verbot für einen sog. Nichtvertragsarzt zur Erbringung von ärztlichen Leistungen

    Das hauptberufliche Tätigkeitsfeld eines Krankenhausarztes liegt im Krankenhausbereich; demgegenüber stellt die ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Ermächtigung eine Nebentätigkeit dar (BSG vom 10.04.1987 - 6 RKa 51/86 - SozR 2200 § 368f RVO Nr. 14; BSG vom 15.05.1991 - 6 RKa 25/90 -).
  • BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 31/86

    Regelung zur Honorarbegrenzung - Rechtmäßigkeit - Übermäßige Ausdehnung -

    Das Revisionsgericht aber hat lediglich zu prüfen, ob diese Bestimmungen mit revisiblem Recht, also mit dem Bundesrecht zu vereinbaren sind (vgl hier und im folgenden das Urteil des Senats vom 10. April 1987 6 RKa 51/86 -).
  • SG Köln, 10.03.2004 - S 19 KA 5/04

    Einzugspflicht des Arztes für Patientenzuzahlungen (sog. Praxisgebühr);

    Dabei wiederum kann nicht außer Acht bleiben, dass zu Beginn einer Regelung der Normgeber einer untergesetzlichen Vorschrift in gleicher Weise wie der Gesetzgeber berechtigt ist, zu Beginn einer Regelung gröbere Regeln zu treffen und zunächst abzuwarten, wie sich die Verhältnisse entwickeln (BSG, Urteil vom 10.04.1984 - 6 Rka 51/86 - in USK 87 133).
  • BSG, 28.10.1987 - 6 RKa 3/87

    Laboratoriumsuntersuchung - Arzt - Anwesenheit - Willkürlicher Verstoß

    Vor allem aber handelt es sich bei der Zuordnung der ELISA-Tests zu den speziellen Laboratoriumsuntersuchungen um eine Anfangsregelung, so daß sich die Beklagte mit einer gröberen Typisierung begnügen durfte (vgl Urteil des Senats vom 9. April 1987 6 RKa 51/86).
  • BSG, 22.12.1993 - 6 BKa 9/92

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlerhafter Begründung - Voraussetzungen für die

    Abgesehen davon hat der Beschwerdeführer die von ihm angeführten Rechtsausführungen in der Entscheidung des Senats vom 10. April 1987 - 6 RKa 51/86 -(SozR 2200 § 368f Nr. 14) offensichtlich falsch verstanden, wenn er daraus folgert, die Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis in einem unterversorgten Gebiet beinhalte zugleich die Zustimmung zur übermäßigen Ausdehnung der kassenärztlichen Tätigkeit.
  • LSG Bayern, 07.11.1990 - L 12 Ka 61/88

    Honorarverteilungsmaßstab; Vergütung des Kassenarztes; Krankenhausarzt;

    Sie entspricht den Anforderungen an satzungsrechtliche Regelungen über eine Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes mit dem Ziel, der übermäßigen Ausdehnung seiner Tätigkeit entgegenzuwirken (vgl BVerfG vom 10.5.1972 - 1 BvR 286/65 = BVerfGE 33, 171; BSG vom 10.4.1987 - 6 RKa 51/86 = SozR 2200 § 368f Nr. 14; BSG vom 3.6.1987 - 6 RKa 31/86 = SozR 2200 § 368f Nr. 15; BSG vom 16.12.1987 - 6 RKa 16/87 = USK 87137 und BSG vom 28.10.1987 - 6 RKa 66/86 = USK 87189).
  • BSG, 16.12.1987 - 6 RKa 16/87
  • BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87
  • SG München, 24.11.1989 - S 32 Ka 1194/87
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